Was ist neu bei Pflegeplattform24?  Das Wichtigste, es gibt keinen „Account“ mehr. Als Hilfesuchender können Sie ab sofort uneingeschränkt und völlig KOSTENLOS zu jedem Jobsuchenden (Profil) Kontakt aufnehmen. Dazu dient das Kontaktformular am jeweiligen Profil. Weiters gibt es nun auch gewerbliche Anbieter die Ihre Dienste anbieten und die Sie KOSTENLOS kontaktieren können.

Um dieses Service für Sie KOSTENFREI anbieten zu können lassen wir Werbeeinschaltungen auf unserer Webseite zu. Wir würden uns freuen wenn Sie auch die Werbeanzeigen anklicken und uns so unterstützen!

Weitere Informationen zur Beschäftigung von Pflegerinnen/Betreuerinnen/Haushaltshilfen finden Sie hier:

Info für Österreich: Fahne AT

Haushaltshilfen (ohne Personenbetreuung) die Vollzeit oder Teilzeit arbeiten, können als Angestellte nach dem Hausangestelltengesetzt angestellt werden. Stundenweise/Fallweise arbeitende Personen können auch ohne Fixanstellung mit Dienstleistungsschecks einfach entlohnt werden.

Pflege und Betreuungspersonal-wie z.B. 24 Stunden Kräfte ( fällt meist unter den Beruf der Personenbetreuung-freies Gewerbe)
kann als Arbeitnehmer angestellt werden oder aber mit Gewerbeschein auf selbstständiger Basis als „PersonenbetreuerInn“.

Beide Modelle können Sie legal- OHNE VERMITTLER– anwenden. Pflegeplattform24 ist hier die kostengünstige Alternative zu entsendenden Arbeitskräfteüberlassern und Vermittlungsagenturen !

Wer lieber über einen Arbeitskräfteüberlasser beschäftigen möchte findet auf Pflegeplattform24
auch einen komplett kostenlos nutzbaren Inserateteil von kommerziellen Anbietern- Achtung dort können
Vermittlungskosten u.dgl.für Sie entstehen !

Links Haushalt:

Links Pflege/Betreuung:

PERSONENBETREUUNG IN ÖSTERREICH (Videoanleitung der WKO)
Klicken Sie auf den deutschsprachigen Link, dann können Sie die Videos in folgenden Sprachen auswählen:
  • Slowakisch
  • Ungarisch
  • Rumänisch

Infos für Deutschland: Fahne DE

In Deutschland gibt es 3 mögliche legale Beschäftigungsmodelle:

  1. Haushaltshilfen/Pflege/Betreuungskräfte, die vom Privathaushalt als Arbeitnehmer angestellt werden
  2. Bei einem ausländischen Unternehmen (entsendender Arbeitskräfteüberlasser) angestellte und nach Deutschland entsandte Haushaltshilfen, Pflege/Betreuungskräfte
  3. Grenzüberschreitend selbständig tätige Haushaltshilfen/Pflege/Betreuungskräfte (Einzelunternehmer)

Zusammenfassend sei gesagt, daß die Gesetzeslage in Deutschland mehrere Grauzonen aufweist.
Auf Plegeplattform24 „privat“ gefundene Pflege u.Betreuungskräfte sowie Haushaltshilfen können
Sie also als Arbeitnehmer oder als Selbstaendige beschäftigen, wobei bei der Anstellung als Selbstaendige
genaue Richtlinien zu beachten sind um nicht als Scheinselbstständige(r) eingestuft zu werden. Reine Haushaltshilfen dürfen aber immer nur als unselbsständige Arbeitnehmer beschäftigt werden !

Beide Modelle können Sie legal- OHNE VERMITTLER– anwenden. Pflegeplattform24 ist hier die kostengünstige Alternative zu entsendenden Arbeitskräfteüberlassern.

Wer trotzdem über einen Arbeitskräfteüberlasser oder Vermittler beschäftigen möchte findet auf Pflegeplattform24
auch einen komplett kostenlos nutzbaren Inserateteil von kommerziellen Anbietern- Achtung dort können
Vermittlungskosten u.dgl. für Sie entstehen !

Infos für die Schweiz: Fahne CH

Andere Länder:

Liechtenstein: Fahne LI

http://www.llv.li/files/apa/pdf-llv-apa-merkblatt_zu_pflegekraeften.pdf
http://www.amsfl.li/

Luxembourg: Fahne LU

http://www.guichet.public.lu/citoyens/de/formulaires/travail-emploi/index.html

Für Informationen zu anderen Ländern z.B Italien  Fahne IT (Südtirol) , Spanien  Fahne ES   ( z.B.deutscher Rentner auf Mallorca ), usw. fragen Sie bitte bei den Behörden Ihres Aufenthaltslandes.